Was Sie über das Sonderkündigungsrecht beim Strom wissen müssen: Sie haben eine Strompreiserhöhung oder Strompreissenkung bekommen, möchten Ihren Stromanbieter wechseln oder planen einen Umzug?
Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Fristen für eine Kündigung, Voraussetzungen zum Sonderkündigungsrecht, geben Hintergründe zu Urteilen und Gesetzen und stellen Vorlage und Musterbrief zum Download bereit.
• Sie haben das Recht auf Sonderkündigung Ihres Stromvertrages bei einer Preiserhöhung und einem Umzug.
• Die Sonderkündigung müssen Sie selbst vornehmen und schriftlich einreichen.
Ihnen bleiben i.d.R nur 2 Wochen Zeit für die Kündigung nach Erhalt des Preiserhöhungsschreibens.
• Suchen Sie such einen neuen günstigen Stromanbieter, sonnst stuft man Sie automatisch in die teure Grundversorgung runter.
• Die Stromversorgung wird nicht unterbrochen und ist gesetzlich garantiert.
Grundsätzlich sind Kunden an die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ihres Stromvertrages gebunden. Genaues findet man in den Vertragsunterlagen in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Doch es gibt Ausnahmen, die über das Sonderkündigungsrecht geregelt sind. Wir geben einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und Fristen.
Kündigungsgrund Stromvertrag | Frist | selbst kündigen? |
---|---|---|
Kündigung in der Grundversorgung | 14 Tage, jederzeit möglich | nicht nötig, übernimmt neuer Stromanbieter |
Reguläre Kündigung | 14 Tage bis 3 Monate zum Vertragende | nur, wenn weniger als 4 Wochen Zeit bis Vertragsende |
Sonderkündigung Preiserhöhung & Preissenkung | 14 Tage | Ja, selbst kündigen |
Sonderkündigung Umzug | 14 Tage | Ja, selbst kündigen |
• Sie können regulär unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist Ihres Stromvertrages kündigen. Das sind oft 3 Monate zum Vertragsende. Bei Stromverträgen, abgeschlossen ab 01.03.2022 betärgt die Kündigungsfrist max. 4 Wochen. [§ 309 Nr. 9 BGB].
• Als Kunde in der örtlichen Grundversorgung, können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen .
• Bei einer Preisveränderung (Strompreiserhöhung oder Strompreissenkung) haben Sie ein Recht auf Sonderkündigung des Vertrages. Die Frist beträgt 2 Wochen.
• Bei Umzug haben Sie dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der neue Stromanbieter an Ihren neuen Wohnort nicht liefern kann oder falls doch, der Umzug zu einer Preiserhöhung führen würde. Auch hier beträgt die Frist 2 Wochen.
Nach der Kündigung des Stromvertrages [egal ob reguläre oder Sonderkündigung] erhalten Sie in der Regel eine Kündigungsbestätigung vom aktuellen Stromanbieter. In unserer Kündigungsvorlage finden Sie die entsprechende Formulierung dazu. Wollen Sie einen günstigeren Stromanbieter finden oder Ökostromtarif abschließen, ist es schlau, Sich umgehend einen neuen Anbieter zu suchen. Reagieren Sie nicht, rutschen Sie in die [oft sehr teure] Grundversorgung.
Lesen Sie unseren Artikel "Die besten Stromanbieter" mit den aktuellen Tests und Studien zu den Stromanbietern in Deutschland.
Eine Preiserhöhung ist ärgerlich, aber zugleich auch die beste Chance, die Stromkosten zu senken, denn die Konkurrenz auf dem Strommarkt ist groß. Wenn Ihr Stromanbieter also die Strompreise erhöht, können Sie kündigen, auch wenn ihr Vertrag eigentlich noch länger laufen würde, denn das Sonderkündigungsrecht beim Strom gilt außerhalb der regulären Vertragslaufzeit. Das selbe Sonderkündigungsrecht gilt, wenn Ihr Stromanbieter die Preise senkt.
[Möchten Sie Ihren Stromvertrag regulär kündigen, finden Sie die Kündigungsfristen und Voraussetzungen in den AGB Ihres Stromvertrags.]
Pflichten des Stromanbieters bei Preiserhöhung und Preissenkung. Er muss:
- Sie 4 Wochen im Voraus zu informieren [6 W. in Grundversorgung]
- Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
- Die Preisveränderung [Preiserhöhung oder Preissenkung] in einer offiziellen Mitteilung verständlich und transparent ankündigen.
Für die Sonderkündigung steht Ihnen ein Zeitraum von zwei Wochen zur Verfügung, beginnend ab dem Moment, in dem Ihr Anbieter Sie schriftlich über eine Änderung des Strompreises - sei es eine Erhöhung oder eine Senkung - in Kenntnis gesetzt hat.
Sobald Sie von der Preiserhöhung oder Preissenkung erfahren, kündigen Sie persönlich und berufen Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht [§ 41 Abs. 3 EnWG]. In der Regel haben Sie nur 14 Tage Zeit – nach Eingang des Schreibens. Verwenden Sie gerne unsere kostenlose Vorlage und schicken Sie die Kündigung per Einschreiben oder Fax [Dann haben Sie einen Versandbeleg]. Ein normaler Brief oder in vielen Fällen eine E-Mail ist gesetzlich ausreichend, doch die Beweislast liegt ja bei Ihnen, dass die Kündigung verschickt wurde.
Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Die entsprechende Formulierung finden Sie in der Vorlage.
Falls Sie Ihre Stromkosten per Einzugsermächtigung [SEPA-Lastschrift] zahlen, vergessen Sie nicht bei der Kündigung des Stromvertrags, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen. Nur so verhindern Sie den Zugriff auf Ihr Konto.
Nach der Kündigung suchen Sie sich einen neuen Stromanbieter, da Sie sonnst bei Vertragsende automatisch in der teuren Grundversorgung landen. Lassen Sie den neuen Stromanbieter im Wechselauftrag wissen, dass Sie selbst gekündigt haben.
Vergisst“ Ihr Stromanbieter, Sie in dem Preiserhöhungsschreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, ist diese Preiserhöhung unwirksam. Widersprechen Sie der Preiserhöhung.
Sie können Ihr Sonderkündigungsrecht auch gelten machen, wenn sich die Strompreise aufgrund von Steuern und Abgaben erhöhen oder verringern [z.B. CO2-Steuer, Mehrwertsteuer].
Ausnahmefall: Eine Preiserhöhung aufgrund steigender Umlagen, Steuern und Abgaben ist ohne Widerspruch zu akzeptieren, wenn in den AGB Ihres Stromvertrages steht, dass sich der Versorger verpflichtet, veränderte Kosten direkt weiterzugeben [steigend oder fallend]. Das OLG Celle (Az. 13 W 51/17) urteilte, dass der Kunde den unterschrieben Vertrag zu akzeptieren habe, denn der Versorger habe sich vertraglich zur automatischen Anpassung verpflichtet. Prüfen Sie dennoch, ob bei der Erhöhung nicht doch etwas drauf geschlagen wurde oder gesunkene Strombestandteile nicht weiter gegeben wurden. Unsere aktuelle Liste finden Sie hier.
Wollen Sie regulär kündigen [bitte lesen Sie dazu die Kündigungsfristen in Ihrem Stromvertrag], können Sie das folgene Kündigungsmuster verwenden:
Vorlage "Reguläre Kündigung des Stromvertrages"
Vorlage Stromvertrag kündigen: Reguläre Kündigung Strom PDF
Wenn Sie Ihren Stromanbieter aufgrund Ihres Sonderkündigungsrechtes selbst kündigen, können Sie die folgenden Vorlagen verwenden:
Vorlage "Sonderkündigung Strom wegen Preiserhöhung"
Vorlage Sonderkündigung Preiserhöhung: Kündigung nach Strompreiserhöhung PDF
Vorlage "Sonderkündigung Strom wegen Umzug"
Musterbrief Kündigung wegen Umzug: Sonderkündigung wegen Umzug PDF
Im Falle eines Widerspruchs Ihrer Kündigung können Sie den fristgerechten Eingang Ihrer Kündigung nachweisen, wenn Sie diese per Einschreiben oder Fax schicken. E-Mail wird mittlerweile auch von vielen Anbietern akzeptiert, aber eben nicht von allen.
Per Post: Kündigung an den Stromanbieter selbst schreiben
Damit Sie beim Schreiben der Kündigung keine Informationen vergessen und der Anbieter Ihr Kündigung deshalb „nicht eindeutig zuordnen kann“, sollten folgende Informationen in Ihrem Kündigungsschreiben unbedingt enthalten sein:
- Adresse des Stromanbieters
- Adresse der Stromanschlusstelle inkl. Name des Vertragspartners
- Ihre Kundennummer beim Anbieter oder Vertragskontonummer
- Ihre ZählernummerBetreffzeile: Kündigung meines Stromvertrags
- Kündigungsgrund: Berufung auf das "Sonderkündigungsrecht" oder -"Fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin”
- Die Aufforderung, eine Eingangsbestätigung der Kündigung zu schicken.
Ort, Datum
Unterschrift des Vertragspartners
Bei Verträgen, die vor oder bis zum 30.09.2016 abgeschlossen wurden, ist es wichtig zu beachten, dass eine Kündigung möglicherweise in Schriftform erfolgen muss. Dies bedeutet konkret, dass Sie dem Anbieter ein Schreiben per Post zukommen lassen müssen, welches mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift versehen ist.
Für Verträge, die ab dem 01.10.2016 geschlossen wurden, gelten erfreulicherweise flexiblere Regelungen. Hier reicht eine Kündigung in Textform aus. Sie haben somit die Möglichkeit, Ihre Kündigung bequem per E-Mail oder Fax zu übermitteln. Eine handschriftliche Unterschrift ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, sich den Eingang Ihrer Kündigung vom Anbieter bestätigen zu lassen. Dies dient Ihrer eigenen Absicherung und vermeidet mögliche Missverständnisse bezüglich des Kündigungszeitpunkts.
Stromverträge unterliegen bestimmten Regelungen bezüglich Laufzeit und Kündigungsfrist. Diese Konditionen variieren je nach Anbieter.
Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum vor Vertragsende, in dem der Vertrag gekündigt werden muss, um eine automatische Verlängerung zu verhindern. Konkret bedeutet dies, wie viele Wochen vor Ablauf des Vertrages die Kündigung eingereicht werden muss. Verpasst man die Kündigungsfrist, verlängert sich der Stromvertrag um die Laufzeit des Vertrages , die in den AGB festgelegte wurde. In älteren Verträgen kann das schon mal 1 Jahr sein.
Es ist zu beachten, dass seit dem 01.03.2022 für alle neu abgeschlossenen Stromverträge eine maximale Kündigungsfrist von 4 Wochen gilt. Diese Regelung basiert auf § 309 Nr. 9 BGB.
Die genauen Fristen und Regelungen für die Kündigung Ihres Stromvertrages bei einem Umzug finden Sie in den Vertragsunterlagen Ihres Stromvertrags. Oder Sie erfragen das beim Sie auch beim Kundenservice Ihres Anbieters. Das außerordentliche Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug können Sie geltend machen, wenn:
1. der Stromanbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.
2. wenn der Strom am neuen Wohnort teuerer wäre [entspricht einer Preiserhöhung].
3. wenn Sie Kunde in der Grundversorgung sind.
In diesen 3 Fällen können Sie sich auf das Sonderkündigungsrecht berufen und Ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Ansonsten sind Sie an die normalen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres Vertrags gebunden.
Möchten Sie bei einem Umzug bei Ihrem Stromanbieter bleiben, können Sie den Vertrag einfach ummelden. Informieren Sie den Anbieter rechtzeitig [6 Wochen bis spätestens 14 Tage] vor Umzug über den Wechsel der Lieferadresse und das Datum des Neueinzugs. Dokumentieren Sie die Zählerstände an beiden Adressen.
Viele Stromanbieter haben auf ihren Webseiten bereits die Möglichkeit, einen Umzugservice via Formular zu nutzen. Dort tragen Sie einfach Ihre Daten ein. Auch hier achten Sie bitte auf eine Bestätigung.
Ziehen Sie in eine Wohnung, die bereits vertraglich an einen Stromlieferanten gebunden ist [WG, Partner, zu den Eltern, Studentenwohnheim], informieren Sie Ihren Stromversorger rechtzeitig über die Situation. Ihr jetziger Versorger hat keine Möglichkeit, Sie am neuen Wohnort zu beliefern, da jeder Haushalt nur von einem Stromanbieter beliefert werden kann. Doppelte Belieferung ausgeschlossen. Berufen Sie sich auf das Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs und nennen Sie den Grund.
1. Im Falle einer Preisänderung – sei es eine Erhöhung oder Senkung. In solchen Situationen können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, um zu einem neuen Stromanbieter zu wechseln. Mehr zu: Kündigungsfristen 2024
2. Wenn Sie noch beim Grundversorger sind. Es wäre es empfehlenswert zu prüfen, bei welchem Stromanbieter Sie aktuell sind, denn sehr oft ist die lokale Grundversorgung der mit Abstand teuerste Stromtarif.
3. Und natürlich vor Ablauf Ihres aktuellen Vertrags
. Prüfen Sie circa 8 Wochen vorher verschiedenen Stromanbieter und ihre Tarife. Das gibt Ihnen Zeit, den günstigsten Stromabieter zu finden. Mehr zu: Musterbrief Stromvertrag kündigen
Die gesetzliche Grundlage für das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung ist §41 Abs.5 EnWG. Es sagt, dass der Vertrag ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung gekündigt werden kann.
Es lohnt es sich auf das Sonderkündigungsrecht zu verzichten, wenn Sie einen Jahresvertrag mit Bonus abgeschlossen haben und dieser Bonus erst nach mindestens einem Jahr ausgezahlt wird. Wenn Sie also den Stromvertrag vor Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit aufgrund einer Strompreiserhöhung kündigen, würden Sie den Bonus verlieren. Berechnen Sie daher die Ersparnis bei der Kündigung und vergleichen Sie gegen den vereinbarten Bonus. Vor der Energiekrise war es oft sinnvoll, den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.
Wenn sich der höhere Abschlag aus einem Mehrverbrauch im letzten Abrechnungszeitraum ergibt, liegt keine Preiserhöhung vor aus der sich ein Sonderkündigungsrecht ableitet. Das geht nur, wenn sich gleichzeitig auch der Arbeitspreis oder Grundpreis erhöht. Ein hochgestufter Abschlag dient oft nur der Vermeidung von hohen Nachzahlungen am Ende des Jahres.
Nein, wenn sich der höhere Jahresstrompreis aus dem Wegfall des Bonus oder der Boni ergibt, liegt keine Preiserhöhung vor aus der sich ein Sonderkündigungsrecht ableitet, weil ja bereits im Vertrag festgelegt wurde, wie lange und in welcher Höhe der Stromanbieter den Bonus zahlt.
Sie können aber regulär zum Ende des Vetragszeitraumes kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Stromverträge laufen auch nach dem Tod des Vetragspartners weiter und müssen von den Erben gekündigt werden. Es gibt verschiedene Szenarien nach dem Sterbefall. War der Verstorbene alleiniger Vertragspartner, ist die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Ist der Vertrag mit mehreren Personen abgeschlossen worden, geht dieser an die Person (Lebenspartner, WG) über und kann nur unter Einhaltung der vereinbarten Laufzeit und Frist gekündigt werden. Falls Sie sich unsicher sind, wer Vetragspartner ist, nehmen Sie Kontakt zum Stromanbieter auf und erklären Sie den Grund der außerordentlichen Kündigung. Oft wird der Sachverhalt bei einem Sterbefall sehr unkompliziert per E-Mail gelöst. Wollen Sie direkt und per Brief kündigen, verwenden Sie das Muster (oben) und tragen als Kündigungsgrund ein: Sonderkündigungrecht wegen Todesfall. (Kopie der Sterbeurkunde beilegen, Zählerstand übermitteln). Alles Gute für Sie!
Für gewöhnlich übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung Ihres aktuellen Stromvertrags. Es gibt aber Ausnahmefälle in denen Sie den Stromanbieter besser selbst kündigen:
- Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung
- Sonderkündigung bei Umzug
- Sie haben weniger als 4 Wochen bis zum Ende des Kündigungsfrist ihres Stromvertrages
Strom-Report ist ein unabhängiges Vergleichsportal, das Verbrauchern den Zugang zu den besten Stromtarifen erleichtert. Wir kombinieren die TÜV-geprüften Datenbanken von Check24 und Verivox und schaffen so einen einzigartigen Meta-Vergleich mit rund 18.000 Angeboten. Dadurch können Nutzer Stromanbieter vergleichen, den günstigsten Tarif finden und unkompliziert wechseln. Strom-Report bietet zusätzlich fundiertes Wissen zu Strompreisen, Netzentgelten und Entwicklungen auf dem Energiemarkt.